Satzung des SuS Veltheim 1894 e.V.
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- § 2 Zweck
- § 3 Mitgliedschaft
- § 4 Maßregelungen
- § 5 Beiträge
- § 6 Organe des Vereins
- § 7 Vergütung der Organmitglieder
- § 8 Mitgliederversammlung
- § 9 Stimmrecht und Beschlussfassung
- § 10 Vorstand
- § 11 Mitarbeiterkreis
- § 12 Abteilungen
- § 13 Ehrenrat
- § 14 Wahlen
- § 15 Buchprüfung
- § 16 Satzungsänderung
- § 17 Anhang der Satzung
- § 18 Auflösung des Vereins
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein, der am 21. Oktober 1945 gegründet wurde und die Tradition der ehemaligen Vereine „Turnverein Einigkeit Veltheim“ und „Arbeiter-, Turn- und Sportverein Veltheim“ fortsetzt, führt den Namen „Spiel- und Sportverein Veltheim e.V.“.
Er hat seinen Sitz in Porta Westfalica und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Minden eingetragen. Die Vereinsfarben sind blau – gelb. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Ziel ist insbesondere die Förderung des Sports und der körperlichen sowie geistigen Ertüchtigung der Mitglieder, vor allem der Jugend.
Parteipolitische und konfessionelle Bestrebungen sind ausgeschlossen. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede Person werden. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich gestellt werden.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod
- durch Ausschluss
- durch Austritt
Ein Ausschluss kann erfolgen bei:
- Verstoß gegen die Satzung oder Beschlüsse des Vereins
- Schädigung des Ansehens des Vereins
- unehrenhaftem oder unsportlichem Verhalten
- Nichtzahlung der Beiträge trotz Mahnung
§ 4 Maßregelungen
Bei Verstößen gegen Satzung oder Anordnungen können folgende Maßnahmen verhängt werden:
- Verweis
- zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb
§ 5 Beiträge
Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Ehrenmitglieder sind nach Vollendung des 70. Lebensjahres beitragsfrei.
§ 6 Organe des Vereins
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
- Mitarbeiterkreis
- Abteilungsversammlung
- Jugendversammlung
- Ehrenrat
§ 7 Vergütung der Organmitglieder
Die Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Aufwendungen können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ersetzt werden.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet in der Regel jährlich statt und entscheidet über wichtige Angelegenheiten des Vereins.
§ 9 Stimmrecht und Beschlussfassung
Alle Mitglieder über 14 Jahre sind stimmberechtigt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
§ 10 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- 1. Vorsitzender
- 2. Vorsitzender
- 3. Vorsitzender
- Schatzmeister / Geschäftsführer
- Jugendwart
- Schriftwart
§ 11 Mitarbeiterkreis
- Mitglieder des Gesamtvorstandes
- Hallenkassierer
- Buchprüfer
- Übungsleiter
§ 12 Abteilungen
Mitglieder können sich in verschiedenen Abteilungen sportlich betätigen. Neue Abteilungen können mit Zustimmung des Vorstandes gegründet werden.
§ 13 Ehrenrat
Der Ehrenrat besteht aus drei Mitgliedern und entscheidet über Ehren- und Disziplinarangelegenheiten.
§ 14 Wahlen
Vorstand, Ehrenrat und Buchprüfer werden für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
§ 15 Buchprüfung
Die Buchführung wird jährlich von drei gewählten Buchprüfern kontrolliert.
§ 16 Satzungsänderung
Satzungsänderungen können nur mit einer ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
§ 17 Anhang der Satzung
- Ehrenordnung
- Jugendordnung
- Geschäftsordnung des Vorstandes
- Geschäftsverteilungsplan
§ 18 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins fällt das verbleibende Vermögen an die Stadt Porta Westfalica zur Förderung der Jugendpflege im Stadtteil Veltheim.
